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Sven Hanisch - News - Salzburg-Cityguide

Sven Hanisch, RVC Immobilien Bad Reichenhall,

- Immobilien in einem Bieterverfahren zu verkaufen ist eine noch nicht sehr verbreitete, aber dennoch immer beliebtere Methode ein Objekt am Markt an zu bieten. Wir haben den Immobilienmakler Sven Hanisch von RVC Immobilien befragt, wie genau ein Bieterverfahren funktioniert und was man beachten muss.


SCG: Was ist das Bieterverfahren überhaupt?

SVEN: Bei einem Bieterverfahren
inserieren Verkäufer
ihre Immobilie
nicht zu einem festen Preis. Stattdessen setzen die Verkäufer darauf, dass das Objekt bei der Besichtigung überzeugt und ein möglichst hohes Gebot abgegeben wird. Anders als beim herkömmlichen
Immobilienverkauf
setzten die Verkäufer in puncto
Verkaufspreis
darauf, dass das Objekt von den Interessenten wertig eingeschätzt wird und diese bereit sind einen stattlichen Preis dafür zu bieten. Entsteht unter den Interessenten ein heftiger
Bieterkampf, kann sich der Eigentümer auf einen satten Gewinn freuen. Damit besteht beim Bieterverfahren grundsätzlich die Möglichkeit, einen
Preis über dem
Verkehrswert der Immobilie
zu generieren.



SCG: Welche Immobilien werden über Bieterverfahren verkauft?

SVEN: Im Bieterverfahren werden
vorwiegend Renditeimmobilien an Investoren
verkauft. Doch auch immer mehr private Verkäufer nutzen die Vorzüge und Chancen dieser Verkaufsmethode für die Veräußerung ihres Eigenheims. Aus diesem Grund bieten wir von RVC Immobilien ein professionell geführtes Bieterverfahren für Verkäufer an. Besonders zu empfehlen ist es bei besonderen Immobilien, die für die Potentiellen Interessenten schwer mit anderen zu vergleichen sind und bei Objekten die selten oder einmalig sind, da dort eine seriöse und realistische Preisfindung oft schwierig ist.



SCG: Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

SVEN: Damit das Bieterverfahren zum gewünschten Erfolg führt, ist eine
gute Planung essenziell. Als erstes eine gewissenhafte und spezielle Vorbereitung:
Das
Exposé
ist beim Bieterverfahren oftmals
detaillierter
und umfasst neben der Objekt- und Lagebeschreibung eine Reihe an Daten. Die Qualität des Exposés ist daher wichtig, um Interessenten eine gute Grundlage Für die Entscheidung zu bieten. Als nächstes werden Zielgruppen definiert:
Um das Marketing gezielt auszurichten, müssen die potenziellen Käufergruppen ermittelt werden. Diese werden dann von uns mit gezielten Werbemaßnahmen erreicht. Weiters sprechen wir die zahlreichen Interessenten, die in unserer Datenbank gespeichert sind an und laden diese und die Personen, welche sich über die Werbung gemeldet haben zu individuellen Besichtigungen ein. In weiterer Folge erfolgt die erste Bieterrunde.



SCG: Sind das normale Besichtigungen oder muss man etwas Besonderes beachten?

SVEN: Generell, unabhängig vom Bieterverfahren ist keine Besichtigung wie die Andere. Die Kunden müssen ihre Bedürfnisse mit der Immobilie erfüllen können. Daher ist es elementar, dass man die tatsächlichen Bedürfnisse erkennt und den Interessenten aufzeigt, wie sie mit diesem Objekt diese optimal abdecken können.


SCG: Wann geben die potentiellen Käufer dann die Gebote ab?

SVEN: Die erste Bieterrunde beginnt mit den ersten Besichtigungsterminen:
Im Rahmen dieser ersten Bieterrunde stellen wir den Interessenten alle relevanten Informationen zum Objekt zur Verfügung und laden zu Individuellen Besichtigungsterminen. Bis zu einem festgesetzten Termin können die Kaufinteressenten ihr Gebot abgeben. Ideal ist dafür ein Zeitraum von
vier bis sechs Wochen. Die Abgabe der Gebote erfolgt verdeckt, d. h. die einzelnen Bieter erfahren erst nach Abschluss der Bieterrunde, ob sie mit ihrem Gebot höher lagen als die anderen Interessenten.



SCG: Wie geht es dann weiter?

SVEN: Nachdem die erste Bieterrunde beendet ist, informieren Sie die Bieter über das Höchstgebot. Anschließend können die Interessenten sich dazu entschließen, in einer zweiten Bieterrunde ihr
Gebot zu erhöhen. Es macht hier fallweise Sinn, die Anzahl der Interessenten, die weiter Gebote abgeben können, zu beschränken. Z.B. die fünf Höchstbietenden, da so von Anfang an die Ernsthaftigkeit gegeben ist, in der Erstbieterrunde genügend zu bieten, um unter die besten fünf zu kommen. Ist der Verkäufer final mit dem Gebot des Höchstbietenden einverstanden, kann er ihm den
Zuschlag erteilen. Dazu ist der Verkäufer beim Bieterverfahren allerdings nicht verpflichtet. Es besteht keine Verkaufspflicht.



SCG: Gibt es besondere Marketingstrategien für ein Bieterverfahren?

SVEN: Ausschlaggebend ist, möglichst viel
Aufmerksamkeit
für das Objekt zu erhalten. Basis ist das Wettbewerbsprinzip: Je mehr potentielle Käufer sich für die Immobilie interessieren und ihr Gebote abgeben, umso stärker übt die
Konkurrenzsituation
Druck auf das Höchstgebot aus. Ein professioneller und umfangreicher Marketingplan ist daher ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Vermarktung. Das Bieterverfahren ist nur auf einen begrenzten Zeitraum von wenigen Wochen ausgelegt ist. Daher muss auch das Marketing
alle Möglichkeiten
in dieser kurzen Zeit
voll ausschöpfen.



SCG: Welche Vorteile bietet ein klar strukturiertes Bieterverfahren?

SVEN: Bei der Abwicklung des Verkaufs ist es sinnvoll, strukturiert vorzugehen und jeden einzelnen Schritt sorgfältig zu definieren. Dadurch ergeben sich für Verkäufer und für die Kaufinteressenten
folgende Vorteile: Ein strukturierter Prozess bietet für alle Beteiligten mehr
Transparenz
und eine
bessere Planbarkeit. Durch einen genau festgelegten Ablauf lassen sich
rechtliche Probleme vermeiden. Die Kaufinteressenten können sich ein genaues Bild machen und überlegen welchen Wert das angebotene Objekt für sie hat. Alle Interessenten haben dieselbe Chance, die Immobilie zu erwerben. Es kann nicht durch einen schnelleren Interessenten „vor der Nase weggeschnappt“ werden. Die Verkäufer haben eine Marktresponse und können den aktuellen Wert ihrer Immobilie genau einschätzen. Die Verkäufer laufen nicht Gefahr durch eine vorschnelle Verkaufszusage ein späteres möglicherweise höheres Gebot zu verpassen.



SCG: Wann ist das Bieterverfahren empfehlenswert?

SVEN: Das hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Wir prüfen individuell für jedes Objekt die Sinnhaftigkeit und die Erfolgsaussichten eines Bieterverfahrens.


SCG: Wie unterscheidet sich das Bieterverfahren von Versteigerungen?

SVEN: Anders als bei einer öffentlichen Versteigerung – bei der die Immobilie beim Versteigerungstermin unter den Hammer kommt – teilt sich das Bieterverfahren in mehrere Bieterrunden
mit verdeckter Gebotsabgabe auf. Im Bieterverfahren gibt es
kein Mindestgebot, daher kann jeder Interessent frei über die Höhe seines Gebots entscheiden. Für die Verkäufer besteht keine Pflicht zum Höchstgebot zu verkaufen.



Kontakt:
Sven Hanisch
real.estate.love
RVC IMMOBILIEN UG (haftungsbeschränkt)
Reichenbachstraße 13, 83435 Bad Reichenhall
Tel. +43 662 234578203
UID: DE265979086
hanisch@rvc-immobilien.de
www.rvc-immobilien.de


14.02.2019

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