Red Bull Organics Leaderboard 2
Salzburg-Cityguide - Newsfoto - OK_1505_Salzburg_GAST_NF.webp

Endlich wieder Gäste begrüßen dürfen - News - Salzburg-Cityguide

Geschätzte Lesezeit: 2 Minute(n).

WKS:  Salzburgs Gastronomen freuen sich darauf, ab heute, 15. Mai, wieder ihre Lokale öffnen zu können.


Die vorgeschriebenen Corona-Sicherheitsmaßnahmen werden als notwendig und richtig erachtet.

Die wichtigsten Regeln zum Lokalbesuch

+ Tägliche Öffnung von 6 bis 23 Uhr ist für alle Arten von Gastronomiebetrieben gestattet (Restriktivere Öffnungszeiten bleiben unberührt).

+ Auch gastronomische Einrichtungen in Hotels können unter denselben Voraussetzungen bereits am 15. Mai öffnen. Die Beherbergung von Gästen ist aber noch bis einschließlich 28. Mai bis auf wenige Ausnahmen (z. B. aus beruflichen Gründen) untersagt.

+ Der Betreiber darf Besuchergruppen nur einlassen, wenn diese aus maximal vier Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder aus Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, bestehen.

+ Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.

+ Der Betreiber hat die Verabreichungsplätze so einzurichten, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht. Das gilt nicht, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

+ Tischreservierungen werden empfohlen, damit der Gastronomiebetrieb die Platzierung der Gäste im Lokal besser planen kann.

+ In geschlossenen Räumen muss jeder Kunde vom Betreiber oder Mitarbeiter zum Tisch gebracht werden.

+ Der Betreiber muss sicherstellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende, mechanische Schutzvorrichtung tragen. Darunter fällt neben der MNS-Maske beispielsweise auch ein Gesichtsvisier (Face-Shield).

+ Der Gast muss vom Eintreffen im Gastronomiebetrieb bis zum Verabreichungsplatz einen Mund- und Nasenschutz tragen, dieser kann im Lokal abgenommen werden. Auch im Außenbereich, insbesondere Gast- und Schanigärten, besteht für den Gast keine Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasenschutzes. Der Mindestabstand von einem Meter zu fremden Personen muss aber eingehalten werden.

+ Die Abholung vorbestellter Speisen ist weiterhin möglich, wobei nun klargestellt ist, dass auch nicht vorbestellte Getränke mitgenommen werden dürfen.

+ Selbstbedienung ist nur zulässig, wenn die Speisen und Getränke vom Betreiber oder einem Mitarbeiter ausgegeben werden bzw. zur Entnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke.

Nähere Info: www.sichere-gastfreundschaft.at

Webseite / Link: Endlich wieder Gäste begrüßen dürfen

15.05.2020

back-2-the-future - Salzburg-Cityguide

Stern Icon
Red Bull Organics Leaderboard